Verantwortung für Nichtwissen?
Perspektiven auf Willful Ignorance und Tat­sa­chen­irrtümer

Workshop

Anfahrt
  • Beginn: 05.09.2024
  • Ende: 07.09.2024
  • Ort: Freiburg, Fürstenbergstr. 19
  • Raum: Seminarraum (F 113)
  • Gastgeber: Unabhängige Forschungsgruppe „Strafrechtstheorie“ und Georg-August-Universität Göttingen
  • Kontakt: strafrechtstheorie@csl.mpg.de

Kann eine Person dafür verantwortlich gemacht werden, dass sie die Umstände ihres Verhaltens ignoriert? Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort, und doch ist sie ausschlaggebend für Freispruch oder Verurteilung in Fällen von Straftaten wie Terrorismus, Vergewaltigung, Drogenhandel und Geldwäsche. Sogar wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann verurteilt werden, indem man jemandem Unwissenheit vorwirft; dasselbe gilt für die Verantwortung innerhalb von Unternehmen oder militärischen Gruppen.

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